Bestattungs­vorsorge

Vor­sor­ge ist in vie­len Be­rei­chen ein völ­lig na­tür­li­ches und men­sch­li­ches Grun­d­be­dürf­nis. So auch bei der Ge­stal­tung und Fi­nan­zie­rung ei­ner spä­te­ren Be­stat­tung.

Die Ge­wiss­heit, dass die Be­stat­tung nach den per­sön­li­chen Wün­schen des ver­lo­re­nen und ge­lieb­ten Men­schen ver­läuft, kann in der Zeit der Trau­er auch ein star­ker Halt für die An­ge­hö­ri­gen sein. Bei ei­nem To­des­fall müs­sen je­ne oft in kür­zes­ter Zeit schwer fal­len­de Ent­schei­dun­gen tref­fen. Ei­ne Vor­sor­ge­ver­ein­ba­rung nimmt den An­ge­hö­ri­gen so man­che die­ser Ent­schei­dun­gen ab.

Da es nicht ein­fach ist, sich mit die­sem The­ma aus­ein­an­der­zu­set­zen ste­hen wir Ih­nen je­der­zeit mit un­se­rem Vor­sor­gean­ge­bot zur Sei­te. In al­­len Fra­­gen der Be­­stat­­tungs­­vor­sor­­ge ist der Städ­­ti­­sche Be­­stat­­tungs­­dienst Nürn­­berg für Sie zu je­­dem Zeit­­punkt der se­­ri­ö­­se und fach­­kom­­pe­­ten­­te An­­sprech­­part­­ner.

Gute Gründe für eine Vorsorge

Weil wir das nicht dem Zufall überlassen wollten, habe ich zusammen mit meinem Mann schon vor ein paar Jahren festgelegt, wie und wo wir einmal beerdigt werden.

Ich möchte einmal ein Plätzchen in einem gepflegten Urnenhain und das habe ich mir schon ausgesucht.

Ich habe mich bei verschiedenen Beerdigungsinstituten über die Möglichkeiten und die Preise informiert und mich dann für den Städtischen Bestattungsdienst entschieden.

Meine Kinder sollen sich einmal möglichst um nichts kümmern müssen und darum habe ich einen Vorsorgevertrag beim Städtischen Bestattungsdienst gemacht.

Es ist ein gutes Gefühl, wenn man seine Beerdigung schon bei Zeiten geregelt hat. Meine Tochter hat es mir empfohlen und jetzt bin ich erleichtert, das gemacht zu haben.

VorsorgevertragEine Bestattung nach Ihren Vorstellungen

Nach ei­ner aus­führ­li­chen Be­ra­tung er­stell­en wir mit Ih­nen ei­nen Be­stat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag, der für bei­de Ver­trags­part­ner die ge­wünsch­ten Leis­tun­gen und de­ren Kos­ten fest­legt.

Wir er­stel­len ei­ne trans­pa­ren­te Kos­ten­­auf­stell­ung, aus der Ih­nen er­sicht­lich wird, wel­che fi­nan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen zu er­war­ten sind. Wir in­for­mie­ren Sie da­bei über un­ser brei­tes Leis­tungs­an­ge­bot und be­ra­ten Sie auch über die Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten Ih­res Ver­tra­ges.

Der Vor­sor­ge­ver­trag wird bei uns hin­ter­legt, ei­ne Aus­fer­ti­gung be­fin­det sich aber na­tür­lich auch in Ih­rem Be­sitz. Wir emp­feh­len Ih­nen, die­sen dann zu­sam­men mit an­de­ren wich­ti­gen Un­ter­la­gen, wie zum Bei­spiel einem Tes­ta­ment auf­zu­be­wah­ren.

Die kom­pe­ten­te Be­ra­tung bei uns in Nürn­berg kos­tet Sie nichts. Le­dig­lich ein we­nig Zeit.

Sie benötigen:

  • Einen gültigen Ausweis oder Reisepass
  • Bei Ledigen:
    Wenn sie zeitlebens unverheiratet waren und nie eine ein­getragene Lebens­partner­schaft begründet haben, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten­buch bzw. eine Geburts­urkunde
  • Bei Verheirateten:
    • Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
      Eine Heiratsurkunde
    • Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.1958:
      Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburts­register­daten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburts­urkunden beider Ehe­gatten oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe­register mit allen Folge­be­ur­kun­dungen
    • Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.2009:
      Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburts­register­daten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburts­urkunden beider Ehe­gatten oder be­glaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folge­be­ur­kundungen
    • Bei Eheregistern bzw. -urkunden sollte das Aus­stellungs­datum nicht älter als 6 Monate sein
  • Bei Lebenspartnern:
    Die Originalurkunde über die Begründung einer eingetragenen Lebens­partner­schaft sowie die Geburts­ur­kunden beider Lebens­partner
  • Bei Verwitweten:
    Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Leben­spartnern genannten Urkunden, außer der Geburts­urkunde des verstorbenen Ehe­gatten/Lebens­partners dafür aber die Sterbe­ur­kunde des ver­storbenen Ehe­gatten bzw. Lebens­partners
  • Bei Geschiedenen oder aufgehobener Lebens­partner­schaft:
    Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebens­partnern genannten Urkunden, außer der Geburts­urkunde des ge­schie­denen Ehe­gatten dafür aber eine Aus­fertigung des Scheidungs­urteils mit Rechts­kraft­vermerk (sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der An­er­kennungs­bescheid der Landes­justiz­ver­waltung vorzulegen)

Sollten sie Urkunden nicht zur Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.

Eine abschließende Aufzählung aller benötigten Dokumente finden Sie zum Download auf der Website des Nürnberger Standesamtes: Merkblatt Sterbefall.

Falls vorhanden, bringen sie bitte auch einen Grabbrief und/oder Grab­er­neu­erungs­schein, sowie Lebens- bzw. Sterbe­geld­ver­sicherungs­policen mit.

Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie schon zu Lebzeiten in Ihrem Sinne ausreichend vorgesorgt haben:

  • Welche Art der Bestattung möchte ich?
  • Ist die Grabstätte vorhanden, und wenn nein, wo soll sie sein?
  • Möchte ich die Art des Sargs, der Urne, des Blumenschmucks, der Trauerfeier bestimmen?
  • Möchte ich eine Traueranzeige in einer Tageszeitung? Will ich dazu Sterbebilder?
  • Wie stelle ich mir die Trauerfeier vor?
  • Soll es eine geistliche oder eine weltliche Trauerrede geben?
  • Sind mir die Kosten der Bestattung klar und sind diese Kosten abgedeckt?
  • Sind meine Wünsche über einen Vorsorgevertrag hinreichend bekannt gemacht?

Finanzielle VorsorgeSterbegeldversicherung und anderes

Die fi­nan­zi­el­le Ab­si­che­rung der Be­stat­tung hat ei­ne gro­ße Be­deu­tung für die An­ge­hö­ri­gen, die sich nach ei­nem ab­ge­schlos­se­nen Vor­sor­ge­ver­trag ganz der Be­stat­tung und der Trau­er­be­wäl­ti­gung selbst wid­men kön­nen.

Mit der Hin­ter­le­gung ei­ner Spar­an­lage auf Ihren Namen oder der Ab­tre­tung Ih­rer Le­bens­ bzw. Ster­be­geld­ver­si­che­rung an uns kön­nen Sie Ih­ren Vor­sor­ge­ver­trag fi­nan­zieren.

Informationen für HinterbliebeneWichtiges für Ihre Angehörigen

Nicht sel­ten er­fah­ren Hin­ter­blie­be­ne wie Fa­mi­lie und Freun­de gar nicht oder erst nach Öff­nung ei­nes Tes­ta­men­tes von den per­sön­li­chen Wün­schen des Ver­stor­be­nen be­züg­lich sei­nes Ab­schieds. Sol­lten Sie sich für ein­en Be­stat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag entschieden haben, be­wah­ren Sie ihn zu­sam­men mit an­de­ren wich­ti­gen Pa­pie­ren in ei­ner Do­ku­men­ten­map­pe auf.

Insbesondere zählen dazu:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürger­schafts­nachweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • bei Verwitweten Sterbe­urkunde des Ehe­partners
  • bei Geschiedenen Scheidungsurteil
  • bei Akademikern urkundlicher Nachweis des akade­mischen Grades
  • Willenserklärung

In­for­mie­ren Sie min­des­tens zwei Ih­nen na­he ste­hen­den Men­schen, wo sich die Do­ku­men­ten­map­pe be­fin­det. Da­zu emp­fiehlt es sich, ein oder meh­re­re Per­so­nen Ih­res Ver­trau­ens über Ih­re fi­nan­zi­el­le Si­tua­ti­on auf­zu­klä­ren

Die Hin­ter­blie­be­nen ste­hen zu­nächst vor ei­ner Rei­he von un­ge­wohn­ten Auf­ga­ben. Zu­nächst be­nö­ti­gen sie Ster­be­ur­kun­den, die ih­nen das Stan­des­amt in der An­zahl aus­stellt, die sie zur Vor­la­ge bei den ent­spre­chen­den Be­hör­den und In­sti­tu­tio­nen be­nö­ti­gen. Sie soll­ten sich da­mit in­ner­halb kür­zes­ter Zeit bei fol­gen­den Ein­rich­tun­gen in­for­mie­ren:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Geldinstitute

Den­ken Sie ge­ge­be­nen­falls auch an das Kün­di­gen di­ver­ser Abon­ne­ments oder Mit­glied­schaf­ten, wie zum Bei­spiel Zeit­schrif­ten­abon­ne­ments oder Vereine.

Der Städ­ti­sche Be­stat­tungs­dienst kann einige der vor­ste­hen­den Er­le­di­gun­gen für Sie über­neh­men oder Sie hier­zu be­raten. Dies kann aber auch schon vor­her in ei­ner Vor­sor­ge­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt wer­den.