Bestattungsvorsorge
Vorsorge ist in vielen Bereichen ein völlig natürliches und menschliches Grundbedürfnis. So auch bei der Gestaltung und Finanzierung einer späteren Bestattung.
Die Gewissheit, dass die Bestattung nach den persönlichen Wünschen des verlorenen und geliebten Menschen verläuft, kann in der Zeit der Trauer auch ein starker Halt für die Angehörigen sein. Bei einem Todesfall müssen jene oft in kürzester Zeit schwer fallende Entscheidungen treffen. Eine Vorsorgevereinbarung nimmt den Angehörigen so manche dieser Entscheidungen ab.
Da es nicht einfach ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Vorsorgeangebot zur Seite. In allen Fragen der Bestattungsvorsorge ist der Städtische Bestattungsdienst Nürnberg für Sie zu jedem Zeitpunkt der seriöse und fachkompetente Ansprechpartner.
Gute Gründe für eine Vorsorge
Weil wir das nicht dem Zufall überlassen wollten, habe ich zusammen mit meinem Mann schon vor ein paar Jahren festgelegt, wie und wo wir einmal beerdigt werden.
Ich möchte einmal ein Plätzchen in einem gepflegten Urnenhain und das habe ich mir schon ausgesucht.
Ich habe mich bei verschiedenen Beerdigungsinstituten über die Möglichkeiten und die Preise informiert und mich dann für den Städtischen Bestattungsdienst entschieden.
Meine Kinder sollen sich einmal möglichst um nichts kümmern müssen und darum habe ich einen Vorsorgevertrag beim Städtischen Bestattungsdienst gemacht.
Es ist ein gutes Gefühl, wenn man seine Beerdigung schon bei Zeiten geregelt hat. Meine Tochter hat es mir empfohlen und jetzt bin ich erleichtert, das gemacht zu haben.
VorsorgevertragEine Bestattung nach Ihren Vorstellungen
Nach einer ausführlichen Beratung erstellen wir mit Ihnen einen Bestattungsvorsorgevertrag, der für beide Vertragspartner die gewünschten Leistungen und deren Kosten festlegt.
Wir erstellen eine transparente Kostenaufstellung, aus der Ihnen ersichtlich wird, welche finanziellen Aufwendungen zu erwarten sind. Wir informieren Sie dabei über unser breites Leistungsangebot und beraten Sie auch über die Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Vertrages.
Der Vorsorgevertrag wird bei uns hinterlegt, eine Ausfertigung befindet sich aber natürlich auch in Ihrem Besitz. Wir empfehlen Ihnen, diesen dann zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel einem Testament aufzubewahren.
Die kompetente Beratung bei uns in Nürnberg kostet Sie nichts. Lediglich ein wenig Zeit.
Sie benötigen:
- Einen gültigen Ausweis oder Reisepass
- Bei Ledigen:
Wenn sie zeitlebens unverheiratet waren und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. eine Geburtsurkunde - Bei Verheirateten:
- Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
Eine Heiratsurkunde - Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.1958:
Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburtsregisterdaten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburtsurkunden beider Ehegatten oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folgebeurkundungen - Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.2009:
Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburtsregisterdaten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburtsurkunden beider Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folgebeurkundungen - Bei Eheregistern bzw. -urkunden sollte das Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate sein
- Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
- Bei Lebenspartnern:
Die Originalurkunde über die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Geburtsurkunden beider Lebenspartner - Bei Verwitweten:
Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern genannten Urkunden, außer der Geburtsurkunde des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners dafür aber die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. Lebenspartners - Bei Geschiedenen oder aufgehobener Lebenspartnerschaft:
Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern genannten Urkunden, außer der Geburtsurkunde des geschiedenen Ehegatten dafür aber eine Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk (sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen)
Sollten sie Urkunden nicht zur Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
Eine abschließende Aufzählung aller benötigten Dokumente finden Sie zum Download auf der Website des Nürnberger Standesamtes: Merkblatt Sterbefall.
Falls vorhanden, bringen sie bitte auch einen Grabbrief und/oder Graberneuerungsschein, sowie Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen mit.
Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie schon zu Lebzeiten in Ihrem Sinne ausreichend vorgesorgt haben:
- Welche Art der Bestattung möchte ich?
- Ist die Grabstätte vorhanden, und wenn nein, wo soll sie sein?
- Möchte ich die Art des Sargs, der Urne, des Blumenschmucks, der Trauerfeier bestimmen?
- Möchte ich eine Traueranzeige in einer Tageszeitung? Will ich dazu Sterbebilder?
- Wie stelle ich mir die Trauerfeier vor?
- Soll es eine geistliche oder eine weltliche Trauerrede geben?
- Sind mir die Kosten der Bestattung klar und sind diese Kosten abgedeckt?
- Sind meine Wünsche über einen Vorsorgevertrag hinreichend bekannt gemacht?
Finanzielle VorsorgeSterbegeldversicherung und anderes
Die finanzielle Absicherung der Bestattung hat eine große Bedeutung für die Angehörigen, die sich nach einem abgeschlossenen Vorsorgevertrag ganz der Bestattung und der Trauerbewältigung selbst widmen können.
Mit der Hinterlegung einer Sparanlage auf Ihren Namen oder der Abtretung Ihrer Lebens bzw. Sterbegeldversicherung an uns können Sie Ihren Vorsorgevertrag finanzieren.
Informationen für HinterbliebeneWichtiges für Ihre Angehörigen
Nicht selten erfahren Hinterbliebene wie Familie und Freunde gar nicht oder erst nach Öffnung eines Testamentes von den persönlichen Wünschen des Verstorbenen bezüglich seines Abschieds. Sollten Sie sich für einen Bestattungsvorsorgevertrag entschieden haben, bewahren Sie ihn zusammen mit anderen wichtigen Papieren in einer Dokumentenmappe auf.
Insbesondere zählen dazu:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Meldenachweis
- bei Verwitweten Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen Scheidungsurteil
- bei Akademikern urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
- Willenserklärung
Informieren Sie mindestens zwei Ihnen nahe stehenden Menschen, wo sich die Dokumentenmappe befindet. Dazu empfiehlt es sich, ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens über Ihre finanzielle Situation aufzuklären
Die Hinterbliebenen stehen zunächst vor einer Reihe von ungewohnten Aufgaben. Zunächst benötigen sie Sterbeurkunden, die ihnen das Standesamt in der Anzahl ausstellt, die sie zur Vorlage bei den entsprechenden Behörden und Institutionen benötigen. Sie sollten sich damit innerhalb kürzester Zeit bei folgenden Einrichtungen informieren:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Geldinstitute
Denken Sie gegebenenfalls auch an das Kündigen diverser Abonnements oder Mitgliedschaften, wie zum Beispiel Zeitschriftenabonnements oder Vereine.
Der Städtische Bestattungsdienst kann einige der vorstehenden Erledigungen für Sie übernehmen oder Sie hierzu beraten. Dies kann aber auch schon vorher in einer Vorsorgevereinbarung festgelegt werden.