Wichtige Begriffe

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A–J

Abschiednahme
Die Abschiednahme kann zeitlich nicht genau definiert werden. Oft ist es für die Trauernden ein längerer Prozess. Meist wird der Begriff für die Verabschiedung von den Verstorbenen verwendet, zum Beispiel am offenen Sarg. Ebenso steht er auch für den gänzlichen Verlauf der Trauerfeier. Zur individuellen Abschiednahme bietet Ihnen der Städtische Bestattungsdienst würdevoll gestaltete Räume, auch da, falls Sie es wünschen am offenen Sarg.
Aussegnung
Im evangelischen Raum wird mit »Aussegnung« der Segen beim Sterben, eine Segensfeier unmittelbar oder zumindest zeitnah nach dem Eintreten des Todes bezeichnet. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin spricht üblicherweise nach ein paar persönlichen Worten den Sterbesegen und die Anwesenden beten gemeinsam das "Vater unser".
Im katholischen Umfeld bezeichnet man mit "Aussegnung" das Gebet im Haus des Verstorbenen.
Bestattungsinstitut
Der Beruf des Bestatters hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einem umfassenden Dienstleister rund um den Sterbefall entwickelt. Auch der Städtische Bestattungsdienst Nürnberg hat schon lange sein Angebot vom reinen Produktmanagement zum Dienstleistungsbetrieb ausgeweitet und möchte den Hinterbliebenen so manche Sorge und Verpflichtung abnehmen.
Bestattungszwang
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass menschliche Leichname in einer der beiden zur Verfügung stehenden Bestattungsformen zu beerdigen sind. In Zusammenhang mit dem Friedhofszwang dürfen eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen, wie kommunalen oder kirchlichen Friedhöfe erfolgen. Die Seebestattung bildet dabei eine Ausnahme.
Blumenwurf
Neben der traditonellen Erde können bei der Beisetzung eines Sarges auch Blumen ins Grab geworfen werden. Oft wird das harte oder dumpfe Aufprallen der Erde auf dem Sarg als zu schmerzlich empfunden. Während die Erde symbolisch dem Zuschütten des Grabes dient, sind Blumen ein Zeichen der Liebe und Zuneigung.
Grabbeigabe
Die Grabbeigabe oder heute besser genannt Totenbeigabe, da sie den Verstorbenen meist in den Sarg und nicht ins Grab mitgegeben wird ist auch heute noch vielfach üblich. Zum Beispiel etwas, dass einen sehr persönlichen Bezug zu den Verstorbenen bedeutet.
Grabpflege
Vielen Menschen ist es zum Beispiel aufgrund zu großer räumlicher Distanz nicht möglich, sich selbst um die Grabpflege zu kümmern. In diesem Fall vermittelt der Städtische Bestattungsdienst gerne eine aufmerksame und zuverlässige Dauergrabpflege. Schon zu Lebzeiten kann im Rahmen eines Vorsorgevertrages die künftige Grabpflege geregelt werden.
Grabredner
Prinzipiell kann jeder eine Grabrede, auch Trauerrede genannt, halten, da es sich hierbei nicht um einen geschützten Berufsstand handelt. Bei religiösem Bezug der Verstorbenen richtet der Grab- bzw. Trauerredner seine Rede meist geistlich aus. Man kann sich natürlich aber auch für einen freien Trauerredner und eine weltliche Rede entscheiden. Wenn es ihnen ein Anliegen ist können natürlich auch jederzeit Angehörige eine Rede halten.
Hospiz
Das Programm eines Hospizes umfasst sowohl medizinische, psychologische aber auch seelsorgerliche Betreuung. Menschen wird in stationären Hospizen ein Sterben in Würde ermöglicht. Die meisten Menschen wünschen sich verständlicherweise, in häuslicher, vertrauter Umgebung sterben zu dürfen. Auch ein Ziel der Hospizidee, dem dann in einem ambulanten Hospiz entsprochen wird.

K–Q

Kondolenz
Mit Kondolenz meint man die mündliche oder schriftliche Form der Beileidsbekundung. Meist als direkte Ansprache vor oder unmittelbar nach der Trauerfeier. Man möchte vor allem den Angehörigen ein paar tröstende Worte oder Zeilen zukommen lassen. Oft erleichtert ein Zitat oder Gedicht, vielleicht auch mit religiösem Bezug den Beginn der persönlichen Ansprache.
Kondolenzbuch
Kondolenzbücher werden meist von Bestattungsunternehmen wie dem Städtischen Bestattungsdienst Nürnberg angeboten und liegen dann anlässlich einer Trauerfeier auf. Dort können sich die Trauergäste eintragen, und das Kondolenzbuch wird anschließend der Trauerfamilie überreicht.
Kolumbarium
Das Kolumbarium leitet sich vom Lateinischen ab, und ist die ursprüngliche Bezeichnung für einen Taubenschlag.
Heute meint man damit ein oberirdisches Bauwerk oder Gewölbe, das der Aufbewahrung von Urnen dient. Es ist oft einem Friedhof oder Krematorium angeschlossen. Dort gibt es Nischen oder Fächer für die Aufstellung von Urnen. Diese Nischen können offen bleiben oder mit Stein-, Metall-oder Glasplatten verschlossen werden. Auf diesen stehen dann in der Regel die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen.
Nachlass
Der Nachlass bezeichnet die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens einer verstorbenen Person.
Nachruf
Mit einem Nachruf wird die Würdigung der Verstorbenen durch eine mündliche Rede im Anschluss an die Trauerfeier bezeichnet. Sie wird von einer Person gehalten, die der verstorbenen Person nahe stand. Ein Nachruf kann aber auch in gedruckter Form in einer Tageszeitung sowie im Internet erscheinen.
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Im juristischen Sinne hört der Mensch mit dem Tod auf eine Person zu sein und verliert seine Rechtsfähigkeit. Dennoch besitzt der lebende Mensch Interessen, die über seinen Tod hinaus reichen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss jeder Lebende darauf vertrauen können, dass seine fundamentalen Persönlichkeitsrechte auch nach seinem Tode wirksam geschützt werden. Dies wird beispielswesie dann von Interesse, wenn es um Fragen der Obduktion oder Organentnahme geht.

R–Z

Ruhefrist
Die Ruhefrist, auch Ruhezeit genannt, bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Mit dieser Frist soll sowohl eine ausreichende Verwesung des Leichnams, als auch eine angemessene Ehrung der Toten gewährleistet werden. Die Ruhefrist beginnt mit dem Tag der Beisetzung und beträgt in Nürnberg für Erwachsene zehn Jahre und für Kinder sechs Jahre. Auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach sind es für Erwachsene zwölf und für Kinder zehn Jahre.
Seebestattung
Bei besonderer Verbundenheit zu dem Element Wasser gibt es in dafür zulässigen Gewässern die Möglichkeit einer Seebestattung. Eine vergängliche Urne, die sich in kurzer Zeit im Wasser auflöst wird beigesetzt und die Angehörigen erhalten ein Papier mit der genau ermittelten Position der Beisetzung.
Sozialbestattung
Wenn die Kosten einer Bestattung weder aus dem Nachlass des Verstorbenen noch von den Bestattungspflichtigen, meist den Angehörigen, aufgebracht werden können, so ist das Sozialamt verpflichtet, für den Verstorbenen eine würdige und ortsübliche Bestattung zu gewährleisten.
Sterbegeld
Das Sterbegeld war bis 2003 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur teilweisen Erstattung der Bestattungskosten. Aufgrund von Einsparungen wurde das Sterbegeld sukzessive zurückgefahren und seit 2004 besteht überhaupt kein Anspruch mehr darauf.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. In Deutschland wird die Sterbeurkunde von den Standesämtern ausgestellt und bescheinigt den Eintrag ins Sterberegister.
Testament
Ein Testament, auch letztwillige Verfügung genannt, weil es unwiderrufen das letzte Wort des Erblassers über seinen Nachlass darstellt ist eine schriftliche Erklärung, mit der jemand für den Fall seines Todes die Verteilung seines Vermögens festlegt. Zur Gestaltung der Weitergabe steht dem Erblasser neben dem Testament noch der Erbvertrag zur Verfügung. Das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dass vom Erblasser jederzeit widerrufen werden kann. Nicht so der Erbvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft.
Todesbescheinigung
Eine Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt ist eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung den Tod eines Menschen mit Personalien, Zeit und Ort bescheinigt. Dazu angegeben werden Todesursache und ob die Todesart als natürlich oder unnatürlich angesehen wird. Die Todesbescheinigung ist nicht mit der Sterbeurkunde zu verwechseln.
Trauergemeinde
Die Gesamtheit der anwesenden Personen bei einer Trauerfeier nennt man Trauergemeinde. Üblicherweise treffen sich bei solch einem Anlass Angehörige, Verwandte, Freunde oder Kollegen um gemeinsam Abschied zu nehmen und zu gedenken.
Überführung
Für die grenzüberschreitende Überführung eines Leichnams innerhalb der Bundesrepublik ist je nach Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ein Leichenpass erforderlich. In jedem Falle aber bei der Überführung ins Ausland oder vom Ausland in die Bundesrepublik. Ein Leichenpass ist das Begleitpapier für die Beförderung eines Leichnams. Wenn weite oder gar interkontinentale Entfernungen zu überbrücken sind, wird meistens eine Flugüberführung gewählt. Eine Überführung kann jederzeit vom Städtischen Bestattungsdienst organisiert werden.
Umbettung
Eine Umbettung ist die Verlagerung der sterblichen Überreste von einem Bestattungsort zu einem anderen. Sie ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel, wenn dem Willen des Verstorbenen an einem bestimmten Ort beigesetzt zu werden, nicht entsprochen wurde. In Nürnberg ist eine Umbettung erst nach Ablauf der Ruhefrist möglich.
Urnenhain
Ein Urnenhain bezeichnet eine besonders gestaltetete Anlage auf einem Friedhof, wo mehrere Urnen in naturhafter Umgebung unter einer Reihe von Bäumen beigesetzt werden. Die Form der Baumbestattung setzt eine Feuerbestattung voraus. Einen Urnenhain gibt es im nördlichen Teil des Südfriedhofs unter Ginkobäumen Hier können in den im Boden versenkten porösen Rohren bis zu drei Urnen aus vererdbarem Material bestattet werden. Die Röhren lassen die Auflösung der Urnen und die Vermengung der Asche mit der Erde zu.
Vorsorgevereinbarung
Mit einer Vorsorgevereinbarung, auch Bestattungsvorsorge genannt, regelt man vertraglich mit dem Städtischen Bestattungsdienst schon zu Lebzeiten den detaillierten Ablauf seiner Beisetzung nach den persönlichen Wünschen.
Willenserklärung
Eine Willenserklärung, ausgestellt schon zu Lebzeiten oder von den Angehörigen ist insbesondere im Falle einer Feuerbestattung als Nachweis des Willen des Verstorbenen unerlässlich.